Arbeitsabläufe · Nachsteuerung
Nachsteuerung nach drei Monaten.Was nach dem Go-Live noch fehlt.
Drei Monate nach der Umstellung prüfen Sie in einem festen Termin, ob die neue Software im Alltag trägt. Sie sammeln Kennzahlen wie aktive Nutzung, Support-Aufkommen und offene Workarounds, befragen kurz das Team und vergleichen den Stand mit den Zielen aus dem Lastenheft. Aus den Lücken leiten Sie konkrete Maßnahmen ab: Nachschulung, Konfiguration, Prozessanpassung oder eine Eskalation an den Anbieter. Jede Maßnahme bekommt eine verantwortliche Person und einen Termin.
Kurz beantwortet · Stand September 2026
01 Warum
Warum drei Monate der richtige Zeitpunkt sind.
Direkt nach dem Go-Live ist jedes Team im Ausnahmezustand. Fehler in dieser Phase sagen wenig über die Software aus. Nach etwa drei Monaten hat sich der Alltag eingespielt, die erste Aufregung ist vorbei, und trotzdem sind die Ziele der Einführung noch frisch genug, um sie zu überprüfen. Dieser Zeitpunkt ist ein Richtwert. In größeren Büros oder bei komplexen BIM-Werkzeugen kann ein zusätzlicher Termin nach sechs Monaten sinnvoll sein.
Ohne diesen festen Termin passiert oft dies: Das Team richtet sich mit halben Workarounds ein, arbeitet still am alten System weiter und niemand merkt, dass die Einführung nur zur Hälfte gelungen ist. Die Nachsteuerung macht diese Lücken sichtbar, solange sie noch zu schließen sind.
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02 Ablauf
Der Ablauf in sechs Schritten.
Termin fest einplanen
Der Drei-Monats-Termin wird schon beim Go-Live in den Kalender gesetzt, nicht erst bei Problemen. Verantwortlich ist der Projektverantwortliche für die Einführung. Rechnen Sie mit einem halben Tag Vorbereitung und einem gemeinsamen Termin von ein bis zwei Stunden. Das sind Richtwerte.
Kennzahlen sammeln
Sie tragen die verfügbaren Zahlen zusammen: Wie viele Personen nutzen die Software aktiv? Wie viele Support-Anfragen gab es und zu welchen Themen? Wie oft wird noch das alte System oder eine Nebenlösung genutzt? Wie lange dauert eine typische Standardaufgabe heute?
Team kurz befragen
Eine knappe Umfrage oder ein Kurzgespräch je Rolle reicht. Gefragt wird: Was geht gut, was hakt, wo weichen Sie aus? Anwender kennen die echten Stolperstellen besser als jede Statistik.
Soll-Ist vergleichen
Sie legen den Stand gegen die Ziele aus Lastenheft und Bestandsaufnahme. Wo stehen Sie, wo klafft eine Lücke? Bei Cloud- und CDE-Diensten prüfen Sie zugleich, ob der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO noch zum tatsächlichen Datenfluss passt.
Maßnahmen priorisieren
In einem kurzen Workshop ordnen Sie die Punkte: Was ist Nachschulung, was ist eine Einstellung, was ist ein Prozessproblem, was muss der Anbieter lösen? Nicht alles auf einmal, sondern die drei bis fünf wichtigsten Punkte zuerst.
Verantwortliche und Termine festlegen
Jede Maßnahme bekommt einen Namen und ein Datum. Ohne das bleibt die Liste ein Wunschzettel. Ein zweiter Check-Termin wird gesetzt, um die Umsetzung zu prüfen.
03 Kennzahlen
Kennzahlen, die den Stand ehrlich zeigen.
| Kennzahl | Was sie verrät | Warnsignal |
|---|---|---|
| Anteil aktiver Nutzer | Ob die Software wirklich im Alltag ankommt | Ein Teil des Teams meidet sie |
| Support-Anfragen im Trend | Ob die Einarbeitung greift | Gleiche Fragen wiederholen sich |
| Nutzung des Altsystems | Ob heimlich parallel gearbeitet wird | Alte Lösung läuft weiter mit |
| Dauer einer Standardaufgabe | Ob der erhoffte Nutzen eintritt | Länger als vor der Umstellung |
| Zahl offener Workarounds | Ob Prozesse noch nicht sitzen | Behelfslösungen häufen sich |
04 Checkliste
Kurze Checkliste für den Drei-Monats-Termin.
- Termin war schon beim Go-Live gesetzt und wird eingehalten.
- Kennzahlen zu Nutzung, Support und Altsystem liegen vor.
- Team wurde je Rolle kurz befragt.
- Stand ist gegen die Ziele aus dem Lastenheft gespiegelt.
- AV-Vertrag passt noch zum tatsächlichen Datenfluss.
- Die drei bis fünf wichtigsten Maßnahmen sind benannt.
- Jede Maßnahme hat eine verantwortliche Person und ein Datum.
- Ein zweiter Check-Termin ist eingeplant.
05 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Nachsteuerung?
Nein, eine feste gesetzliche Frist für eine Software-Nachsteuerung gibt es nicht. Der Drei-Monats-Termin ist gute Praxis, kein Gesetz. Rechtlich relevant bleibt aber, dass Ihr Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zum tatsächlichen Datenfluss passt. Ändert sich die Nutzung, prüfen Sie diesen Vertrag mit.
Was tun, wenn das Team heimlich am alten System weiterarbeitet?
Das ist das häufigste Signal einer halben Einführung. Fragen Sie nach dem Grund, statt es zu verbieten. Meist fehlt eine Funktion, eine Schulung oder eine Einstellung. Ist die Lücke geschlossen, legen Sie ein klares Enddatum für das Altsystem fest und kommunizieren es.
Wer sollte am Nachsteuerungstermin teilnehmen?
Der Projektverantwortliche für die Einführung, mindestens ein Anwender je betroffener Rolle und die Bürolleitung, wenn Budget oder Prozesse berührt sind. Bei technischen Themen zieht man den Administrator oder den Anbieter hinzu. Wichtig ist die Anwendersicht, nicht nur die Leitungssicht.
Quelle: Masterplan BIM für Bundesbauten (BMI/BMVg, 2021); Masterplan BIM Bundesfernstraßen (2021); DIN EN ISO 19650-1/-2; DIN EN 17412-1; DIN SPEC 91391; VDI 2552; BIM Deutschland. Stand September 2026. Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.
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